19. Starke Bäcker Halbmarathon in LesmonaLaufstrecke: Vom Sportparksee Richtung Burger Brücke, danach auf dem Deich zur Moorlosen Kirche und zurück.
Auswertung: Alle Läufe erfolgen mit Chip-Wertung. Der Chip befindet sich in der Startnummer. Diese ist vorne auf der Brust zu tragen und darf weder geknickt, überdeckt oder beschädigt werden. Die Startnummer ist Eigentum des Veranstalters und ist nach Zieleinlauf wieder zurückzugeben. Die Ausgabe der Startnummern und Funktions-Shirts erfolgt im Start- und Zielbereich.
Klasseneinteilung: Gemäß Deutscher Leichtathletik-Ordnung (DLO).
Alle Läufe sind amtlich vermessen und bestenlistenreif!
Auszeichnungen: Die drei schnellsten Frauen/Männer des Halbmarathons erhalten Geldpreise. Alle AltersklassensiegerInnen des Halbmarathons sowie der/die GesamtsiegerIn des 5-km-Laufes und des 10-km-Laufes erhalten eine Auszeichnung. Sonderpreise für die drei größten teilnehmenden Gruppen (mindestens 15. Personen). Alle 1.- 3. Platzierten der Altersklassen erhalten eine Urkunde.

Sonderpreise II: Zusätzlich werden unter allen anwesenden Teilnehmern 20 Sonderpreise verlost!

Läufe:  
1. Starke Bäcker Halbmarathonlauf 09.00 Uhr
2. Edeka Damerow 10-km-Lauf 09.15 Uhr
3. 5-km-Lauf 09.30 Uhr
Ehrungen:  
5-km-Lauf ca. 10.30 Uhr
Edeka Damerow 10-km-Lauf ca. 11.00 Uhr
Starke Bäcker Halbmarathon-Lauf ca. 11.30 Uhr

 

Start und Ziel: Grambker Sportparksee / DLRG Station Bremen-Grambke


Online-Anmeldungen unter: www.LG-Bremen-Nord.de

 

Organisationsbeitrag: Halbmarathon: 10-km-Lauf: 5-km-Lauf:
ohne Funktions-Laufshirt (bis 07.09.2018 möglich) Euro 15,00 Euro 10,00 Euro 7,00
       
inkl. Funktions-Laufshirt (nur möglich bei Voranmeldung und nur solange der Vorrat reicht) Euro 21,00 Euro 16,00 Euro 13,00

Die Startgelder sind am Veranstaltungstag bei Abholung der Startunterlagen zu entrichten. Nachmeldungen sind bis etwa 30 Minuten vor dem jeweiligen Start möglich. Hierfür wird neben dem Organisationsbeitrag zusätzlich eine Nachmeldegebühr von 3,- Euro erhoben. Nachmelder haben keinen Anspruch auf ein Funktionsshirt.
Umkleiden und Duschen:
Umkleiden und Duschen in der Vereinsanlage des 1. FC Burg in unmittelbarer Nähe der Parkplätze. Sportplatz in der Nähe vom See.
Anfahrt:
Die Ausfahrt 17 der A 27 Bremen-Industriehäfen nutzen und in Richtung A 281 Bremen-Gröpelingen fahren. Den Schildern nach A 281/Bremen-Industriehäfen folgen, über die A 281, links auf den Delben und links in die Grambker Heerstraße zum Grambker Sportparksee der Beschilderung folgen (von der Grambker Heerstraße über „Im Föhrenbrok“ bis zu den Parkplätzen am Sportparksee der Beschilderung folgen. Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung. Bis zur DLRG-Station sind es ca. 400 m Fußmarsch.

Auskünfte:
Torsten Naue, Osterstader Straße 24, 27628 Hagen im Breischen, Telefon 0 47 02 - 1231.
Barzahlung: Das Startgeld sowie der Beitrag für das Funktionsshirt sind bei Entgegennahme der Startunterlagen zu entrichten.

 

Achtung:
Der Lauf findet auf öffentlichen Straßen und Wegen statt.
Es ist mit sonntäglichem Ausflugsverkehr von Fußgängern und Radlern zu rechnen.
Es gilt die StVO.


Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss: Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter LG Bremen-Nord nicht übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, abhandengekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände. Mit der Abgabe der Meldung erkläre ich, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ich versichere, dass die von mir genannten Daten richtig sind und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Strecke verlasse oder die Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich mache. Bei Nichtantreten, Ausfall der Sportveranstaltung oder Unterbrechung durch höhere Gewalt habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.